"Wir werden die Umsetzung in den Betrieben einfordern."
Die EVG hat die verbindliche europäische Vereinbarung „Women in Rail“ begrüßt. Diese wurde im November 2021 in Brüssel unterzeichnet. Zwei Jahre haben Gewerkschaften (darunter die EVG) und Arbeitgeber im Rahmen des „europäischen sektoralen sozialen Dialogs Eisenbahn“ verhandelt. Federführung hatte Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF).
„Die Europäische Kommission hat der Gleichstellung eine wichtige Priorität eingeräumt und in ihrer Gleichstellungsstrategie konkrete Maßnahmen gefordert. Die „Women in Rail“-Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung im Bahnsektor zu verwirklichen. Unsere Gewerkschaft nimmt das Thema sehr ernst“, kommentierte EVG-Vize Martin Burkert die Vereinbarung.
Auch die EVG-Bundesfrauenleitung zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir sind stolz, dass wir eine erste verbindliche sektorale Vereinbarung für Frauen bei den Bahnen ausgehandelt und damit einen Weg für ähnliche Vereinbarungen in anderen Sektoren geebnet haben. Wir werden die Umsetzung in den Betrieben einfordern,“ betonte die Vorsitzende Nadja Houy.
Nach 15 Jahren, in denen verschiedene Studien und gemeinsame Empfehlungen erarbeitet wurden, wurde heute eine verbindliche Vereinbarung unterzeichnet, die Mindeststandards in Europa festlegt. Diese gilt für alle Beschäftigten von Unternehmen des Eisenbahnsektors, die der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) angehören. Die europäischen Bahnarbeitgeber erkennen damit an, dass die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Unternehmen allen Beschäftigten zugutekommt.
Die Vereinbarung spricht alle relevanten Themen an, die für die Gleichstellung der Geschlechter in den Bahnunternehmen wichtig sind. Sie hat außerdem das Potenzial, die Arbeitskultur zu verändern sowie die Arbeitsbedingungen der Frauen im Eisenbahnsektor zu verbessern.
Alle relevanten Themen sind in die Vereinbarung eingeflossen. So werden die Unternehmen verpflichtet:
- eine Gleichstellungspolitik und -strategie im Unternehmen zu entwickeln, die von der obersten Führungsebene unterstützt wird
- eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in der Belegschaft, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zu erreichen
- Vorstellungsgespräche in nichtdiskriminierender Weise zu führen, Beschreibungen von Stellenprofilen zu überprüfen, um geschlechterstereotype Kriterien zu beseitigen und Personalverantwortliche regelmäßig zu schulen, um ihr Bewusstsein für diskriminierende Praktiken und stereotypes Denken zu schärfen
- dafür zu sorgen, dass flexible Arbeitszeitregelungen keine negativen Auswirkungen auf die Kompetenzen haben. Flexible Arbeitsregelungen sollten je nach Bedürfnissen des Arbeitnehmers und für alle Berufsgruppen zur Verfügung gestellt werden
- das Lohnniveau von Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen zu überwachen, als eine Voraussetzung für Lohntransparenz
- bei Neuanstellung und interner Beförderung gleiche Grundsätze der Nichtdiskriminierung anzuwenden und für jede zu besetzende Führungsposition mindestens eine Frau als potenzielle Kandidatin in die engere Wahl zu nehmen
- frauenspezifische persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, Standards für die Privatsphäre und Sicherheit bei sanitären Einrichtungen in Gebäuden zu sichern sowie Sicherheitsvorkehrungen für weibliches Zugpersonal in Abend- und Nachtstunden zu treffen
- eine Strategie zur Verhinderung von sexueller Belästigung, Belästigung und Sexismus einzuführen und ihre Führungskräfte in Verantwortung zu nehmen, diese Strategie umzusetzen sowie den Opfern, die Vorfälle melden, Privatsphäre zu gewähren.
Diese verpflichtenden Maßnahmen werden durch dringend empfohlene und mögliche Maßnahmen ergänzt, die für die Erreichung der Ziele der Vereinbarung von Bedeutung sind.
Die Gewerkschaften erhalten ab sofort eine Grundlage zum Handeln: sie können sich auf einen entsprechenden Artikel berufen und auf die Umsetzung der Maßnahmen bestehen. Die Umsetzung der Vereinbarung wird außerdem Gegenstand des sozialen Dialogs in den Unternehmen, in dem die Gewerkschaften einzubeziehen sind.
Die Unternehmen mussten innerhalb von drei Jahren (bis Ende 2024) die Vereinbarung umsetzen. Diese Umsetzung wird überwacht und muss dokumentiert werden. Ein europäisches Projekt der Sozialpartner ETF und CER lieferte im September 2025 die ersten Ergebnisse der Umsetzung.
Kontakt

Jolanta Skalska
Gewerkschaftssekretärin
Internationales

Kim Celin Seibert-Hogenkamp
Bundesfrauensekretärin
Familie und Frauen
Große Vereinbarung und was nun?
Was ist bisher geschehen?
Der Dachverband der Arbeitgeber und Gewerkschaften haben im Rahmen des „europäischen sektoralen sozialen Dialogs Eisenbahn“ verhandelt und im November 2021 die Vereinbarung unterschrieben. Federführung bei den Verhandlungen hatte die Europäische Transportarbeiter:innen-Föderation (ETF). Dabei wurde festgelegt, dass im Jahr 2023 ein Bericht der Arbeitgeber zu dem Prozess und den Maßnahmen veröffentlicht werden soll. Diese Frist wurde wegen der Covid-Pandemie bis Ende 2024 verlängert.
Was ist die Women-in-Rail-Vereinbarung?
Mit der Vereinbarung sind Maßnahmen verhandelt worden, die bei den europäischen Eisenbahnunternehmen umgesetzt werden müssen. In den verschiedenen Politikbereichen wurden entsprechende Maßnahmen unterlegt: eine Gleichstellungspolitik und -strategie im Unternehmen, Schritte für die Personal- wie Einstellungspolitik, Lohngleichheit, Abbau von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigungen und Sexismus am Arbeitsplatz.
In welchen Unternehmen gilt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten von Unternehmen des Eisenbahnsektors, die der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) angehören. In Deutschland sind das die DB AG und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Was bedeutet sie für Gewerkschafter:innen?
Durch die Vereinbarung haben Gewerkschafter:innen eine weitere Handhabe für ihre Arbeit, damit mehr Frauen in den Verkehrssektor arbeiten. Dabei können sie sich auf die einzelnen Artikel und Politikbereiche berufen. Zudem ist die Umsetzung Teil des sozialen Dialogs, wodurch die Pflicht besteht, dass Gewerkschaften mit eingebunden sind.
Was sind die weiteren Schritte?
Die EVG kämpft weiterhin darum, dass mehr Frauen im Verkehrsbereich arbeiten. Aus diesem Grund wollen wir Druck aufbauen und unseren Mitgliedern Unterlagen an die Hand geben. Außerdem werden wir im Dezember 2024 den Bericht der Arbeitgeber analysieren.
