GUV/FAKULTA - Mehr Schutz für deine Sicherheit

Plötzlich ist es passiert. Einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Man wird zur Kasse gebeten. Weil Beschäftigte immer öfter auf Geld sitzen bleiben, das ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet. Schon 1910! 

Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Wann unterstützt die GUV/FAKULTA?

Die GUV/FAKULTA unterstützt bei Schäden aus Anlass der beruflichen Tätigkeit, bei Unfällen auf dem Arbeitsweg und auf den Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der GUV/FAKULTA können Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen werden, die einer DGB-Gewerkschaft zugehörig sind – also auch der EVG. Die Einzelheiten findest du in der Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA.

Wie viel kostet die Mitgliedschaft?

Mit 24 Euro im Jahr bist du auf der sicheren Seite. Das sind 2 Euro im Monat. Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden! 

Hinweis: EVG-Mitglieder, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des SozialsicherungsTV fällt und förderberechtigt ist, erhalten den zusätzlichen Schutz automatisch über das Leistungspaket des Fonds soziale Sicherung.

Die 11 TOP-Leistungen der GUV/FAKULTA

1. Rechtsschutz im Strafverfahren:
Droht ein Strafverfahren und besteht kein entsprechender Rechtsschutz über die EVG, unterstützt die GUV/FAKULTA – auch bei Ordnungswidrigkeiten.

2. Rechtsschutz im Zivilverfahren:
Unterstützung bei der Durchsetzung eigener Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern kein Rechtsschutz bei der EVG besteht.

3. Schadenersatzbeihilfe bei Schlüsselverlust
Verlust eines Dienstschlüssels und Forderung des Arbeitgebers (z. B. Austausch einer Schließanlage) Schadenersatzbeihilfe bis zu 150.000 Euro im berechtigten Einzelfall.

4. Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt
Nach einem Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall unterstützen die GUV/FAKULTA dich bei einem stationären Aufenthalt mit bis zu 840 Euro.

5. Unterstützung bei voller Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit
Kannst du infolge eines Arbeits- oder Dienstunfalls deinen Beruf oder Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben, wird Unterstützung in Höhe von 12.000 Euro gewährt

6. Schadenersatzbeihilfe bei verursachten Schäden
Wurde im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ein Schaden verursacht und du sollst dafür haften, unterstützt dich die GUV/FAKULTA mit einer Schadenersatzbeihilfe.

7. Übernahme des Selbstbehalts bei Kfz-Schäden
Unfall mit dem Privat-PKW auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung? Übernahme des Selbstbehalts aus Haftpflicht- oder Kaskoschäden bis 300 Euro pro Schadenfall.

8. Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage
Gerätst du infolge eines Schadensfalls in eine wirtschaftliche Notlage, lässt dich die GUV/FAKULTA nicht allein und unterstützt dich situationsabhängig auf Antrag.

9. Unterstützung von Hinterbliebenen
Finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen nach dem Unfalltod eines Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstunfalls.

10. Unterstützung bei Haft
Unterstützung bei Haft im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit.

11. Verletztengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung, mindert das Verletztengeld der GUV/FAKULTA den Einkommensverlust:

  • 12 Euro pro Tag

  • bis zu 400 Tage

  • maximal 4.800 Euro

Damit erfolgt eine Sicherung deines Lebensstandards – und ggf. auch deiner Familie.

Kontakt & Beratung

GUV/FAKULTA-Servicezentrum

07141 70233-0

E-Mail:

oder bei den Projektsekretären der GUV/FAKULTA für die EVG
Mehr Informationen zur GUV/FAKULTA gibt es übrigens unter www.guv-fakulta.de