Hierzu wird zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren angestrebt. Dieser Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation hat für das Bundesministerium des Inneren (BMI) höchste Priorität.
Wichtig für euch als Bundesbeamt:innen:
Eine individuelle Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation ist nicht erforderlich. Das Bundesministerium des Inneren hat mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21 und 178#6) gegenüber den Obersten Bundesbehörden erklärt, dass für alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem Jahr 2021 auf - das Erfordernis der Geltendmachung sowie - die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Daher gilt:
Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind für Bundesbeamt:innen ab dem Jahr 2021 nicht mehr notwendig.
