Damit kommt spürbar mehr Geld bei euch an. Es gibt einen bitteren Tropfen im Glas: Eine der Komponenten des Abschlusses, die wir durchgesetzt haben, wurde vom Ministerium nicht genehmigt. Hintergrund sind Regelungen u.a. im Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz, nach denen die Wirtschaftsführung des BEV der Genehmigungspflicht der Ministerien unterliegt.
Das ist natürlich kein zufriedenstellender Zustand! Tarifverhandlungen dürfen nicht im Nachhinein durch ministerielle Entscheidungen ausgehöhlt werden!
Das heißt jetzt: Wir gehen auf die zuständigen Ministerien zu. Und wir prüfen, wie wir auch künftig unsere Tarifforderungen beim BEV wirksam durchsetzen können.
