Alterssicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt zum 01. Januar 2026 weiter an – auf 8.450 € im Monat. Damit gilt weiterhin eine einheitliche Grenze für ganz Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Grenze noch bei 8.050 € im Monat.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze zum 01. Januar 2026 von 9.900 € auf 10.400 € im Monat. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen auch die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für bAV-Beiträge. Arbeitnehmer:innen können ab 2026 bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen – das entspricht 8.122 € im Jahr beziehungsweise rund 676 € im Monat.
Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 4.056 € im Jahr. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt 2026 vorläufig 51.944 € im Jahr. Im Jahr 2025 lag es noch bei 50.493 €.
